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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands


Betreutes Jugendwohnen
Zwischenbahnhof
Utrechter Straße 37 • 13347 Berlin



Der „Zwischenbahnhof“ ist   eine stationäre Jugendhilfe-einrichtung für 14 bis 21jährige Jugendliche und junge Er- wachsene beiderlei Geschlechts, die auf der Rechtsgrundlage der §§ 27 und 35a des SGB VIII und in Ausnahmefällen auch nach den §§ 39 SGB II arbeitet. Es stehen 10 Plätze in Einzelzimmern, eine gemeinsame Küche und ein Gruppenraum zur Verfügung. Die Intensivbetreuung findet rund um die Uhr statt.
Fünf pädagogische Fachkräfte und ein Psychologe stehen für die Betreuung, Begleitung und För- derung der jungen Menschen zur Verfügung. Nach einer erfolgreichen Unterbringung mit dem Erreichen einer Verselbständigung kann ein Wechsel in ein Betreutes Einzel- wohnen (BEW) stattfinden. Die Betreuung findet weiterhin von den bekannten pädagogischen Fach- kräften statt. Dadurch wird eine Stabilität gewährleistet. Nach Er- reichen der Volljährigkeit kann auch eine Unterstützung durch Betreu- ungshilfe im eigenen Wohnraum ge- leistet werden, die auf der Rechts- grundlage des § 30 SGB VIII statt- findet.




   Angebot

Jugendlichen und junge Erwachsenen, die eine psychologische Diagnostik haben oder bei denen diese noch aussteht, wird in unserer Einrichtung, dem „Zwischenbahnhof“, durch eine Intensivbetreuung die Möglichkeit gegeben, ihre individuellen Defizite abzubauen. Sie sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden. Es soll den jungen Menschen ein Umfeld geboten werden, in dem sie ihren Alltag bewältigt und organisiert bekommen. Die schulische und berufliche Qualifizierung wird gefördert. Grundlage für einen Einzug ist die Freiwilligkeit und eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt. Unsere Arbeit beinhaltet natürlich auch die Notwendigkeit, gesellschaftliche Normen zu vermitteln und durchzusetzen. Dies bedeutet unter anderem Grenzen aufzuzeigen, diese konsequent durchzusetzen und die Einhaltung von vereinbarten Pflichten und Aufgaben. Die freizeitpädagogische Arbeit soll den Heranwachsenden sinnvolle Möglichkeiten der Gestaltung aufzeigen. Eigeninitiative ist uns hier sehr wichtig. Unser Angebot beginnt bereits mit einem morgendlichen Weck- und wenn nötig Motivations-programm, über das Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Körper- und Wohnungshygiene, Einkaufs- und Ernährungsplanung, Geldeinteilung, etc.) bis hin zum abendlichen Ruhe-ins-Haus-bringen. Innerhalb der Woche finden gemeinsame Abendessen und an zwei Tagen Gruppenabende statt. Junge Menschen, die in der Stammeinrichtung „Zwischenbahnhof“ ihre Selbständigkeit bewiesen haben, können in ein BEW wechseln, in dem sie weiterhin von den bekannten pädagogischen Fachkräften betreut werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, die Angebote des Stammhauses weiterhin zu nutzen. Volljährige, die in einen eigenen Wohnraum wechseln, können über den § 30 KJHG Erziehungshilfe erhalten. Durch diese Betreuungsform soll der Erhalt der Wohnung gesichert und die erreichten Ziele weiter stabilisiert und ausgebaut werden.

  Ansprechpartner | Haus Sickingen